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Interdisziplinär doktorieren – ein selten genutztes Angebot der ETH Zürich

Die Forderung nach Interdisziplinarität ist ein wissenschaftspolitischer Gemeinplatz – sie wird aber auf der Ebene von Ausbildung und Forschungspraxis oft noch skeptisch betrachtet. Seit knapp drei Jahren bietet die ETH Zürich ein interdisziplinäres Doktorat an, das „Schnittstellen-Doktorate“ an der Grenzfläche verschiedener Disziplinen erlaubt. Diese Promotionsgänge ermöglichen es insbesondere, geistes- und sozialwissenschaftliche Aspekte in naturwissenschaftliche Fragestellungen einzubringen, was aber Mehraufwand mit sich bringt.

Der Streit um das Wesen der Interdisziplinarität dauert schon seit einiger Zeit an. Auf der Ebene der Wissenschaftspolitik ist der Begriff zweifellos positiv besetzt und steht für Forschende, welche über die „engen Grenzen“ ihrer Disziplinen hinauszublicken vermögen und einen Sinn fürs Ganze haben. Unbestritten sind aber auch die Grenzen eines solchen Anspruchs: So ist klar, dass die Beantwortung wissenschaftlicher Fragestellungen oft ein langes Einarbeiten in ein bestimmtes Forschungsgebiet benötigt. Tiefe ist hier mehr zu gewichten, als breites Wissen. Ausserdem entwickeln sich die Fronten der Forschung dynamisch. Ein Beispiel ist das jetzt beobachtbare Zusammenwachsen von Physik, Informatik und Biologie im Rahmen der Systembiologie. Dadurch werden Disziplinengrenzen, die vielleicht mehr in den Köpfen der Forschungsverwalter bestehen als in jenen der aktiven Forscher, automatisch überschritten. Aus diesen beiden Blickwinkeln lassen sich zwei skeptische Argumente gegen interdisziplinäre Doktorate entwickeln: Einerseits könnten Leute ausgebildet werden, die von den beiden, am interdisziplinären Projekt beteiligten Disziplinen, nur Oberflächliches wüssten. Andererseits brauche es gar kein explizit interdisziplinäres Doktorat, da sich ja die jungen Forschenden in den neuen Gebieten automatisch jenes Wissen aneignen würden, welches sie für die Bewältigung ihrer Aufgabe benötigten.

Trotz dieser möglichen Einwände hat die ETH im Rahmen der Revision der Doktoratsverordnung im Dezember 2000 ein interdisziplinäres Doktorat eingeführt. Der Ursprung dieser Idee liegt im „Aktionsplan Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften“, welcher im Jahr 1999 zum Abschluss gebracht wurde. Es ging darum, die Rolle des entsprechenden Departements (D-GESS) innerhalb der ETH zu überprüfen und die Arbeitsbedingungen der Professoren dieses Departements zu verbessern. Diese konnten bisher nämlich keine Doktorate vergeben, da die ETH keine Diplomstudiengänge in geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern anbietet. Mit zwei Massnahmen wurde die Situation angepasst. Zum einen haben die seit 2002 neu gewählten Professoren des D-GESS das Promotionsgastrecht an der Universität Zürich erhalten. Zum anderen wurden die interdisziplinären Doktorate eingeführt, welche es den Professoren des D-GESS erlauben, solche Arbeiten auch zu leiten. Schliesslich können sich Kandidaten mit Abschluss ohne Fachrichtungsbezug zu einem ETH-Diplom auch für eine disziplinenübergreifende Dissertation an der ETH Zürich bewerben. Das interdisziplinäre Doktorat ermöglicht deshalb, dass beispielsweise Kunsthistoriker an der ETH in Architektur promovieren können. Ursprünglich war von Seiten der ETH Zürich beabsichtigt worden, Absolventen des interdisziplinären Doktorates einen besonderen Titel zu verleihen, den „Doktor der Wissenschaften“ (Dr. sc.). Dieses Ansinnen wurde vom ETH Rat abgelehnt. Stattdessen wurden die fachspezifischen Doktoratsbezeichnungen abgeschafft und seit Januar dieses Jahres verleiht die ETH Zürich nur noch den Titel „Dr. sc. ETH Zürich“.

Keine geisteswissenschaftlichen Doktorate

Der Leiter und die Koreferenten eines interdisziplinären Doktorats müssen immer aus zwei Departementen stammen und müssen bereits bei der Einreichung des Antrags bestimmt sein. Mit dieser Regelung soll sicher gestellt werden, dass die beteiligten Departemente das Doktorat von Beginn weg begleiten und keine oberflächlichen Arbeiten unter dem Deckmantel der Interdisziplinarität eingereicht werden. Neu kann ein Leiter einer Dissertation auch aus dem D-GESS stammen, rein geisteswissenschaftliche Doktorate werden aber an der ETH weiterhin nicht vergeben. Die in einer Dissertation behandelte Fragestellung muss einen „wesentlichen Bezug zu den technischen Wissenschaften, zu den Naturwissenschaften, zur Mathematik oder zur Architektur“ haben, so die Doktoratsverordnung.

Inhaltlich gesehen ist es natürlich nicht so, dass ein sozial- oder geisteswissenschaftlicher Aspekt notwendigerweise Teil eines interdisziplinären Doktorates sein muss. Schwer einzuordnende Fragestellung an den Grenzen von Natur- und Ingenieurwissenschaft sind ebenso potenzielle Themen wie beispielsweise ein Doktorat in Fachdidaktik, erläuterte Katharina Poiger, wissenschaftliche Adjunktin des Rektors der ETH. Von der Idee her betrachtet die ETH diese Doktorate als „Schnittstellen-Doktorate“. Somit lässt sich als Wesensmerkmal eines interdisziplinären Doktorats festhalten, dass sich der Kandidat in zwei unterschiedlichen Wissens- und Kommunikationskulturen gleichermassen bewegen können muss.

Nach Ansicht von Poiger muss ein Kandidat für ein interdisziplinäres Doktorat deshalb damit rechnen, dass er oder sie einen höheren Aufwand für das Doktorat leisten muss als dies bei „normale Doktoranden“ im Mittel der Fall ist. Zweifellos ist dies bereits hinsichtlich administrativer Belange gegeben. Da bei jedem interdisziplinären Doktorat von Anfang an beide Departemente involviert sind, hat der Antragssteller seine Korreferenten bereits bei der Anmeldung zum Doktorat zu benennen. Bei „normalen“ Doktoraten ist es üblich, dass die Korreferenten im Verlauf der Arbeit an der Dissertation zugezogen werden. Zudem muss das Konzept der Arbeit ebenfalls von Beginn weg vorliegen.

Schwerpunkte setzen

Hinsichtlich der praktischen Umsetzung des interdisziplinären Doktorates muss sich der Kandidat im Klaren sein, dass eines der beiden beteiligten Departemente im Forschungsalltag immer stärker gewichtet sein wird als das andere. Schliesslich hat man nur an einem Ort seinen Arbeits- oder Laborplatz, lebt damit im Alltag meistens in nur einer der beiden beteiligten „wissenschaftlichen Kulturen“ und wird nicht zuletzt auch nur von einer der beiden beteiligten Parteien finanziert. Insofern ist es eine Illusion zu glauben, man könne sich frei in den beiden Kulturen bewegen.

Interdisziplinäre Doktorate stellen damit auch Anforderungen in planerischer Hinsicht. Man sollte sich vorgängig im Klaren sein, wann man welche Teilfragestellung behandeln will - etwa wenn es darum geht, für eine gewisse Zeit den Arbeitsplatz zu wechseln. Nicht vergessen sollte man die Frage, wo man seine Ergebnisse publizieren will. Auch aus diesem Grund empfiehlt sich eine Schwerpunktsetzung. So erlaubt beispielsweise eine Arbeit mit naturwissenschaftlichem Fokus und wissenschaftshistorischer Komponente eine „normale“ Publikationstätigkeit in naturwissenschaftlichen Zeitschriften. Damit man aber in der „anderen Kultur“ - also in diesem Beispiel bei den Wissenschaftsgeschichtlern - ebenfalls Akzeptanz findet, sollte man die Bereitschaft und Interessenslage mitbringen, auch in diesem Bereich Arbeiten unterbringen zu wollen.

Die genannten Besonderheiten des interdisziplinären Doktorates sind wohl mit ein Grund, dass bis jetzt nur wenige dieses Angebot genutzt haben: Derzeit sind es vier Personen, drei davon sind im Departement Architektur beheimatet, einer mit Schwerpunkt im Departement Physik. Zwei weitere Anträge mit Schwerpunkt im D-GESS sind hängig. Ein interdisziplinäres Doktorat mit Schwerpunkt im Departement Maschinenbau und Verfahrenstechnik ist bereits abgeschlossen worden.

Eine wichtige Frage ist schliesslich, auf welche künftige akademische Karriere ein interdisziplinäres Doktorat vorbereiten soll. Generell lässt sich das natürlich nicht beantworten, hängt dies doch von der jeweiligen Kombination der Disziplinen ab. Sicher ist aber auch, dass die Entwicklung von neuen, interessanten Fragestellungen an den Schnittstellen von Disziplinen nicht den interdisziplinären Doktoranden allein vorbehalten ist. Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass die Strukturen von Hochschulen – etwa die Anzahl Professoren, die Hierarchien innerhalb von Instituten und die Grösse von Forschungsgruppen – entscheidend sind für das Aufkommen einer reichen, pluralistischen Wissenschaftslandschaft. Eine Möglichkeit für die Förderung solcher künftiger Forschungen ist die Schaffung von fachbereichsübergreifenden Instituten. Interdisziplinäre Doktorate können für solche weitgreifende Änderungen nur einen Beitrag leisten.

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