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Kleines ABC zum Genfood-Streit

Allergie: Erhöht Genfood das Allergierisiko? Diese Angst haben viele im Hinterkopf, wenn über gentechnisch veränderte Lebensmittel die Rede ist. Die Fakten sind jedoch verhältnismässig gut bekannt: Eine Allergie ist eine Überreaktion des Immunsystems auf bestimmte Substanzen (sogenannte Allergene, meistens sind dies Eiweisse). Diese bilden an sich für den Organismus zwar keine oder nur eine geringe Gefahr. Trotzdem reagiert der Organismus auf die Allergene, als ob es sich um hochgefährliche Stoffe handelt. Eine typische Allergie ist der Heuschnupfen, wo das Immunsystem auf eingeatmete Pollen überreagiert. Im Fall von Lebensmitteln könnte grundsätzlich jedes neueingeführte Produkt Allergien auslösen - so beispielsweise neue Früchte aus der Südsee. Es hat sich aber herausgestellt, dass die wichtigsten Allergene in Lebensmittel (sie sind für ca. 90 Prozent aller Lebensmittelallergien verantwortlich) in nur zehn verschiedenen Lebensmittel auftreten (z. B. Kuhmilch, Nüsse oder Fisch). Bezüglich Genfood präsentiert sich die Situation wie folgt: Durch den gentechnischen Eingriff sind (nicht in jedem Fall) neue Eiweisse im Lebensmittel präsent, die potentiell allergieauslösend sein können. Man weiss aber, welche Substanzen dies sind und damit ist das Lebensmittel entsprechenden Tests zugänglich. Allergietests sind denn auch Bestandteil jeder Sicherheitsprüfung, der ein neues GVO-Lebensmittel unterzogen wird. Es sind Fälle bekannt (Soja mit Paranuss-Eiweiss), wo bei positivem Risikobefund das Produkt nicht auf den Markt kam - die Kontrollmechanismen funktionieren offenbar. GVO-Lebensmittel werden bezüglich Sicherheit jedenfalls weit strenger geprüft als andere neuartige Lebensmittel (z.B. traten beim auf Schimmelpilz basierenden Fleischersatz Quorn nach der Markteinführung Probleme auf). Mittels Gentechnik wird auch versucht, Pflanzen zu züchten, die bestimmte Allergene nicht mehr enthalten. In Japan beispielsweise hat man dies erfolgreich bei Reispflanzen getan. Diese enthielten ursprünglich ein Eiweiss, auf das vor allem Japaner allergisch reagierten. Ein Allergieproblem mit Genfood könnte dann auftreten, wenn bei einem Produkt zwar ein Allergierisiko für wenige Personen bestehen könnte, die sonstigen Vorteile aber überwiegen würden. In diesem Fall müsste wohl eine gesonderte Deklaration erfolgen.

Bio-Produkte: Bio-Produkte dürfen keine gentechnisch veränderten Organismen oder gentechnisch hergestellte Substanzen enthalten. In der Praxis stellt sich dabei ein wichtiges Problem: Gemäss Bio-Verordnung dürfen Bio-Produkte maximal 5 Prozent Zutaten aus konventionellem Anbau enthalten. Setzt sich die Gentechnik im konventionellen Bereich vermehrt durch, könnten schon kleinste GVO-Verunreinigungen in diesen fünf Prozent (solche sind durch Transport und Lagerung kaum auszuschliessen) dazu führen, dass in den Bio-Produkten GVO nachweisbar werden. Die heute verwendeten Analysemethoden können schon minimste Spuren von „fremdem“ Erbgut nachweisen. Die Bio-Nahrungsmittelhersteller fordern deshalb die einführung von Toleranzwerten für Spuren von anteilen von GVO.

Coop und Migros: Die Grossverteiler setzen derzeit alles daran, GVO-Lebensmittel in ihrem Sortiment zu verhindern. Migros hatte zwar Tierfutter mit GVO-Soja im Sortiment, zog dieses aber nach Greenpeace-Protesten wieder zurück. Das erste GVO-Lebensmittel, das in der Schweiz erhältlich ist, ist Toast von Leisi. Beide Grossverteiler weisen aber darauf hin, dass es immer schwieriger werden wird, die Schweiz „GVO-frei“ zu belassen, da entsprechende Produkte vermehrt in anderen europäischen Ländern auftreten werden. (siehe auch Wahlfreiheit).

Deklaration: Gentechnisch veränderte Lebensmittel müssen in der Schweiz deklariert werden (siehe auch Stichwort GVO). Konkret heisst das folgendes, aufgeschlüsselt auf vier Kategorien von Lebensmitteln: Lebensmittel, die selbst gentechnisch veränderte Organismen sind (z.B. Gentech-Soja), sind bewilligungspflichtig und müssen deklariert werden. Dasselbe gilt für Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten (z.B. Ketchup mit Gentech-Tomaten). Lebensmittel, die Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Organismen enthalten, welche verarbeitet oder inaktiviert wurden (z.B. Lezithin aus Gentech-Soja) sind zwar bewilligungspflichtig, müssen aber nur dann deklariert werden, falls Erbmaterial nachgewiesen werden kann. Lebensmittel, die mit gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden (z.B. Vitamine) und vom Erbmaterial gereinigt sind, müssen hingegen weder bewilligt noch deklariert werden. Die Art und Weise der Deklaration in der Schweiz lässt eine Kontroverse offen: Offenbar definiert das Prinzip „fremdes Erbgut ist nachweisbar“ die Deklaration und nicht „Gentechnik ist bei der Herstellung des Lebensmittels involviert“. Konsumenten könnten aber durchaus letzteres im Sinn haben, wenn sie bewusst auf GVO verzichten wollen. Die Bio-Deklaration beispielsweise funktioniert auch so: man will Produkte kaufen, die auf eine bestimmte Weise produziert worden sind. Einen Ausweg bietet die Negativ-Deklaration. Derzeit dürfen Produkte als „frei von GVO“ angepriesen werden, wenn sie nachgewiesenermassen nicht von GVO abstammen und vom entsprechenden Produkt auch eine GVO-Variante auf dem Markt ist. Das Gen-Lex-Prpogramm des Bundes sieht übrigens eine Ausweitung der Deklarationspflicht auf Gebrauchsgegenstände vor: Demzufolge müsste ein GVO-Duschgel (was es noch nicht gibt), auch als solches deklariert werden.

EU: Die Regeln in der EU sind bezüglich Genfood anders als in der Schweiz, was insbsondere bei Exporten/Importen zu Problemen führen kann (Marktverzerrung). Novel-Food-Verordnung.

Futtermittel: Im Bereich Futtermittel ist wohl die erste grosse „GVO-Flut“ zu erwarten. Bei den wichtigen Futterpflanzen Mais und Soja achten insbesondere die Grossproduzentenländer wie die USA kaum auf eine konsequente Trennung. GVO-freie Futtermittel werden denn auch auf absehbare Zeit kaum mehr erhältlich sein.

GVO: Hinter dem Kürzel GVO verbirgt sich der Ausdruck „gentechnisch veränderter Organismus“. Entsprechend der Deklarationspflicht (siehe Stichwort Deklaration) müssen gentechnisch veränderte Lebensmittel den Ausdruck GVO auf der Packung oder Etikette tragen. Dies gilt im übrigen auch für offen verkaufte Lebensmittel (dort muss ein gut sichtbares Hinweisschild anbegracht werden) oder für Genfood im Restaurant. Zwei dinge sind umstritten: Zum ersten wird kritisiert, dass das Kürzel GVO für viele unverständlich ist. Zum zweiten ist die Deklaration „gut versteckt“ in der Zutatenliste untergebracht - viele Konsumenten übersehen damit die Deklaration.

Hunger: Kann Genfood einen Beitrag zur Bekämpfung des Welthungers leisten? Dieser Punkt ist bei der Diskussion um die Gen-Schutz-Initiative stark umstritten. Die Fakten sind folgende: Der Welthunger galt lange Zeit als Verteilproblem. Dies liess sich mit Zahlen belegen, doch die neuere Entwicklung lässt den Aspekt Verteilung vermehrt in den Hintergrund rücken. In den letzten Jahren sanken die Weltnahrungsmittelvorräte unter das Minimum, das von der UNO-Behörde FAO (Food and Agriculture Organization) mit 17 Prozent des Weltverbrauchs angegeben wurde. Die immer noch zunehmende Weltbevölkerung einerseits und die immer noch fortschreitende Vernichtung von fruchtbarem Boden und die Verminderung der Wasservorräte weltweit andererseits lässt das Problem Welternährung in den kommenden Jahrzehnten akut werden. Nebst den Anstrengungen, die Lagerverluste zu minimieren muss in den kommenden Jahrzehnten mehr produziert werden, will man den Nahrungsmittelbedarf decken. Von der Gentechnik erwartet heute zwar kaum einer die Lösung dieses Problems, doch gewisse Beiträge sind zu erwarten: So könnten Pflanzen produziert werden, die auf kargeren Böden Erträge bringen könten oder bei welchen Lagerverluste durch Fäulnishemmung vermieden werden könnten. Man erhofft sich zudem qualitativ verbesserte Nahrungsmittel (siehe Stichwort Qualität“. Kritiker werfen hingegen ein, dass mit dem gleichen finanziellen Aufwand, der jetzt für die Entwicklung von Gentech-Pflanzen geleistet wird, das Welthungerproblem effizienter gelöst werden könnte (z.B. Verbesserung der ländlichen Infrastruktur).

InterNutrition: Die Lebensmittel-Multis setzen auf die Karte Genfood. Bedauerlicherweise macht das Volk nicht mit (siehe Stichwort Umfragen), so dass mittels Lobbying versucht wird, ein entsprechender Stimmungswandel herbeizuführen. In der Schweiz haben sich die Agro- und Nahrungsmittelmultis (z.B. Nestlé, Unilever, Novartis und Monsanto) zur InterNutrition zusammengeschlossen. Alle Konzerne sind jedoch überzeugt, dass die Gentechnik im Nahrungsmittelbereich früher oder später akzeptiert wird. Kritiker befürchten dabei eine „Zwangsverfütterung“ von Genfood, indem auf dem Weltmarkt Realitäten geschaffen würden, die eine Wahlfreiheit gar nicht mehr zulassen (siehe Stichwort Wahlfreiheit).

Jogurt und andere Milchprodukte: Die Milchwirtschaft hat in der Schweiz etwas mystisches. Wohl deshalb wird der Einbruch der Gentechnologie in diesen Bereich besonders argwöhnisch betrachtet. Nebst gentechnisch veränderten Starterkulturen für Sauermilch oder Joghurt steht dabei gentechnisch hergestelltes Lab, das für die Käseherstellung benötigt wird, im Zentrum. Ursprünglich wird Lab aus Kälbermägen gewonnen. Gentechniker haben aber Mikroorganismen hergestellt, die Lab ebenfalls erzeugen können. In den USA, Irland und Grossbritannien wird mehr als die Hälfte des Käses mit Gentech-Lab produziert. In der Schweiz wäre das Lab zuwar zugelassen, die Käseunion hat mit ihren Mitgliedern aber aus Imagegründen den Verzicht auf den Einsatz von Gentech-Lab vereinbart. Im Ausland wird hingegen sogar mit dem Hinweis auf das Gentech-Lab geworben: Vegetarier erhalten die Sicherheit, dass kein Tiermaterial für die Käseherstellung verwendet wurde.

Konsumentenorganisationen: Der Streit zwischen den beiden grossen Schweizer Konsumentenorganisationen ist exemplarisch für den Konflikt um Gentech-Food. Margrit Krüger, die Präsidentin des Konsumentinnenforums Schweiz hält Genfood durchaus für akzeptabel, was auch in der entsprechenden Broschüre „Sicherheit, Wahlfreiheit, Deklarationspflicht“ des Konsumentinnenforums zum Ausdruck kommt. Für erschreckend unkritisch hält Simonetta Sommaruga, Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz, das Faltblatt. Sommaruga engagiert sich an forderster Front für die Gen-Schutz-Initiative, denn Genfood sei nicht zu rechtfertigen. Entsprechend präsentiert sich denn auch der Ratgeber „Lebensmittel aus dem Genlabor“ der Stiftung für Konsuemtenschutz: als „Zusammenstellung der tausend Risiken“.

Lebensmittelrecht: Das Schweizer Lebensmittelrecht von 1992 gilt als massgebend für Bewilligung und Deklaration von Genfood. Es gilt diesbezüglich im internationalen Vergleich als streng. Es stützt sich auf den Artikel 69bis der Bundesverfassung. Die Verordnung für das Bewilligungsverfahren für GVO-Lebensmittel stammt aus dem Jahr 1996. Das Lebensmittelgesetz gibt dem Bundesrat die Kompetenz, GVO-Lebensmittel zu verbieten, wenn nach den aktuellen Erkenntnissen der Wissenschaft eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.

Mais: Viel Mais um Bt-Mais muss man wohl sagen, wenn man an die Vorgänge um den bewilligten Gentech-Mais von Novartis Anfang dieses Jahres denkt. Gentech-kritische Organisationen hatten die Bewilligung durch die Bundesbehörden angegriffen. Mais gehört zu den drei wichtigsten Getreiden der Welt und wird vor allem als Futtermittel eingesetzt. Die Bedenken gegen gentechnisch veränderte Maissorten betreffen vor allem ökologische Aspekte, auf die hier nicht weiter eingegangen wird.

Natürlichkeit: Lebensmittel werden vermehrt zu einem technischen Produkt. Dies kommt im Begriff „Novel Food“ zum Ausdruck. Er steht als Sammelbegriff für Lebensmittel, die irgendeine gentechnische Komponente aufweisen. Als Gegenbegriff gilt „natürlich“, doch die Sache ist leider nicht so einfach. In der Tat sind praktisch alle Pflanzen und Tiere, die zur Nahrungsmittelproduktion verwendet werden, künstlich in dem Sinn, dass sie das Produkt menschlicher (Zucht-)Anstrengungen sind. Der Unterschied liegt freilich im Tempo, denn es dauert einige Zeit, bis neue Sorten gezüchtet sind. Eingriffe ins Ergbut von Pflanzen gab es übrigens schon vor der Gentechnik, beispielsweise indem Samen radioaktiv bestrahlt wurden. Die dadurch gewonnenen Mutanten wurden dann weitergezüchtet.

Oekolandbau: Genfood muss natürlich zuerst produziert werden, indem man die entsprechenden Pflanzen anbaut oder Tiere aufzieht. Die Frage, inwieweit dies mit dem ökologischen Landbau vereinbar ist, wird im Rahmen des Brennpunktes“Freisetzung“ vom BT gesondert behandet. Hier nur soviel: Der heutige Ökolandbau will auf GVO verzichten. Ironischerweise hatten die Gentechniker mit ihren Produkten gerade einen Beitrag für den Ökolandbau leisten wollen, indem sie beispielsweise Pflanzen entwickelten, die weniger Düngemittel brauchen.

Pestizide: Die konventionelle Landwirtschaft ist auf Pestizide angewiesen und deren Rückstände finden sich entsprechend auch in den Nahrungsmitteln. Mittels gentechnik erhofft man sich Pflanzen zu züchten, die weniger Pestizide brauchen. Für die Kritiker ist die Alternative klar: Biolandbau.

Qualität: Ist Genfood qualitativ besser oder schlechter als herkömmliche Lebensmittel. Die Gentechniker sind überzeugt, dass bald einmal Gentech-Lebensmittel auf dem Markt sein werden, welche ihre herkömmlichen Konkurrenten übertreffen. So arbeitet man an Reis mit erhöhtem Vitamin-A-Gehalt. Damit will man der Erblindung durch Vitamin-A-Mangel in der Dritten Welt entgegenwirken. Man denkt sogar daran, Pflanzen zu produzieren, die Medikamente enthalten. Statt Kopfschmerztabletten schlucken würde man dann Bananen essen. Nebst all diesen Verheissungen bezüglich der Qualitätsverbesserung von Lebensmittel dan Gentechnik wird aber oft die emotionale Qualität von Lebensmittel vergessen. Diese will man nicht nur als technisches Produkt, sondern als sinnliche genüsse wahrnehmen. Das gentechnische Weltbild scheint zumindest it dieser Qualität in Konflikt zu geraten. Nicht umsonst ist die überwiegende Mehrzahl von Spitzenköchen gegen Genfood.

Resistenz: Resistenz ist bezüglich Genfood aufgrund von zwei Dingen relevant. Zum einen versucht man, Kulturpflanzen gegen Schädlinge und Krankheiten resistent zu machen. Nebst den hier nicht besprochenen ökologischen Auswirkungen stellt sich die Frage, ob die von den Pflanzen produzierten Giftstoffen schliesslich auch im Lebensmittel zu finden sind. Entsprechende Kontrollen sind natürlich Bestandteil der Sicherheitsprüfung. Zum zweiten verwenden gewisse Techniken der genmanipulation Resistenzgene gegen Antibiotika. Diese sind auch im Lebensmittel (z.B. im bewilligten Bt-Mais von Novartis) enthalten. Kritiker befürchten, dass sich dadurch das Problem der Antibiotikaresistenz verschärfen könnte. Die Bundesbehörden sind im Fall des Bt-Mais aber zum Schluss gekommen, dass eine solche Übertragung extrem unwahrscheinlich sei.

Soja: Die wirtschaftlich bedeutendste Ölpflanze der Welt ist in bis zu 30'000 Lebensmittelprodukten direkt oder indirekt enthalten. Hier sorgt eine Gentech-Soja-Sorte („Roundup Ready“ genannt) von Monsanto für Furore. Deren Aussaat vermindert den Einsatz von Insektiziden und wird offenbar deshalb vor allem in den USA immer mehr angepflanzt. Da auf den riesigen Soja-Feldern meist gentech-Soja und andere bunt gemischt ausgesäht wird (je nach Standort), ist vielerorts schon am Produktionsstandort eine Trennung nicht mehr gegeben. Dies hat natürlich Einfluss auf die Wahlfreiheit.

Tomate: Die „Flavr Savr“-Tomate ist das erste GVO-Lebensmittel, das zugelassen wurde, und zwar 1994 in den USA. Die Tomate ist nicht in der Lage, ein Enzym herzustellen, dass für die Fäulnis verantwortlich ist. Sie ist dadurch länger haltbar. Kritiker werfen ein, dass die Abbauprozesse von Vitaminen und Geschmacksstoffen jedoch weitergingen, obwohl die Tomate äusserlich gut aussieht.

Umfrage: Praktisch alle Umfragen bestätigen sowohl im In- wie im Ausland eine grosse Skepsis der Konsumenten vor Genfood. Mehrheiten von weit über 50 Prozent würden Genfood nicht kaufen. Anwendungen der Gentechnik in der Medizin wiederum sind für die meisten aber weit unproblematischer. So erstaunt es nicht, dass die Kontrahenten in der Gen-Schutz-Abstimmung die schwerpunkte ihrer Argumentation entsprechend den Umfrageergebnissen richten: Die Gentech-Kritiker beackern mit Vorliebe das Feld Genfood, während die Initiativgegner die Auswirkungen der Gen-Schutz-Initiative auf die medizinische Forschung in den Vordergrund rücken.

Verbot: Kommt kein Genfood auf den Tisch, wenn die Initiative angenommen wird? Über diesen Punkt herrscht eine grosse Kontroverse. Klar ist einmal, dass der Abstimmungstext auf den bereich Genfood nicht explizit eingeht. Verboten wäre zwar die Produktion von GVO-Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft. Der (bewilligungspflichtige) Import wäre aber weiterhin erlaubt. Die Initianten argumentieren, dass eine Annahme der Initiative Hand biete für eine sehr restriktive Zulassung von genfood in der Schweiz. Zudem verlangt der Initiativtext ein „Fehlen von Alternativen“, was quasi automatisch dazu führe, dass Genfood verbannt werde. Doch hier begeben sich die Initianten auf ein gefährliches Glatteis. Denn eine derart restriktive Interpretation des Textes würde angewandt auf die Forschung dazu führen, dass diese praktisch ganz aufgegeben werden müsste. Gegen dieses Vorwurf verwehren sich die Initianten wiederum. Es bleibt zudem eine Reihe weiterer Unklarheiten die den Schluss zulassen, dass die Initiative eine stumpfe Waffe gegen Genfood ist.

Wahlfreiheit: Kann bei einem weltweiten Vormarsch von genfood die Wahlfreiheit überhaupt noch gewährleistet werden? Das Beispiel Soja zeigt offenbar, dass die Grossproduzenten nicht gewillt sind, Gentech-soja von anderen Sorten zu trennen. Die Wahlfreiheit wird vor allem bei den wichtigsten Nutzpflanzen ein Problem, da die grossangelegten Produktions- und Verteilprozesse eine Trennung teurer machen. Es ist also zu erwarten, dass bei einem ungebrochenen Konsumentenwillen nach gentechfreier Nahrung entsprechende Nischenmärkte entstehen. Die Produkte werden wohl aber tendentiell teurer werden. Dadurch, dass Bioprodukte in der Schweiz gentechfrei sein müssen, wird aber selbst bei einem Massiven „Einbruch“ von gentechfood die Wahlfreiheit erhalten bleiben, doch sie wird was kosten.

Xylanase: Das Enzym Xylanase steht stellvertretend für eine ganze Gruppe von Produkten, die vermehrt gentechnisch hergestellt werden: Enzyme und Vitamine. Beide Stoffgruppen finden in der Lebensmittelindustrie Verwendung, als Produktions- und Zusatzstoffe. Diese Stoffe werden meist in gereinigter Form eingesetzt und sind damit frei von Erbgut. Chemisch unterscheiden sie sich (fast) nicht von herkömmlich gewonnenen Enzymen und Vitaminen. So sind beispielsweise die mit Enzymen in Waschmitteln (diese können zu Hautreizungen führen) verbundenen Probleme nicht gentech-spezifisch.

Zulassung: Nebst Gentech-Lab und dem Vitamin B12 sind mit dem Bt-Mais von Novartis und der Gentech-Soja von Monsanto vier Produkte in der Schweiz zugelassen, die für den Bereich genfood relevant sind. In der Bewilligungspipeline sind (Stand: Januar 1998) derzeit elf weitere GVO-Produkte.


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